Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
Die Auftragsvergabe, in Anerkennung der hier aufgeführten AGB, an die Fa. Allround Service Fuchs, Michael Fuchs, Volkmarshäuser Str. 5 in 34346 Hann. Münden ( nachstehend ASF genannt ) kann mündlich oder schriftlich erfolgen, beides ist für alle Seiten bindend.
ASF behält sich in gesonderten Fällen vor, vor Auftragsbeginn eine entsprechende Anzahlung zu erheben, welche dann bei Rechnungsstellung verrechnet wird.
Auftragserledigung
ASF ist bestrebt den mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin einzuhalten, ausgenommen sind unvorhersehbare nicht von ASF beeinflussbare Probleme.
Der Auftraggeber ist gehalten alle notwendigen Angaben und Unterlagen herbeizubringen die zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erledigung der Aufträge notwendig sind.
Konventionalvereinbarungen bestehen nicht und bedürfen im Einzelfall der Schriftform.
Gewährleistung
Für die erbrachte Dienstleistung in den Bereichen Hausservice, Gartenservice, Glasreinigung und Montagen übernimmt ASF eine Gewährleistung insofern, dass bei Übergabe nach Auftragende der Mangel sofort angezeigt wird.
Eine 12-monatige Gewährleistung im Bereich Zweirad – Service übernimmt die Fa. ASF nur für angezeigt Mängel die durch die ausgeführten Montage- und/oder Mechanikerarbeiten entstanden sind, sofern diese nachweisbar und nicht durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden entstanden sind.
In diesen Fällen ist ASF bemüht die Mängelbeseitigung schnellstmöglich erfolgen zu lassen.
Für verbaute Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, die nur eine begrenzte Lebensdauer und Kapazität aufweisen, kann naturgemäß eine Gewährleistung nicht übernommen werden.
Datenschutz
Alle zur ordnungsgemäßen Abarbeitung der Aufträge erforderlichen Kundendaten unterliegen dem Datenschutz und werden durch ASF entsprechend dem Datenschutzgesetz behandelt.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt, gemäß des gültigen Stundensatzes oder des im Vorfeld der Auftragsannahme vereinbarten Preises, nach Erbringen der Dienstleistung oder Erledigung des Auftrages zuzüglich der für den Auftrag notwendigen Materialkosten- und Fahrtkostenaufwand.
Für unbare Rechnungsabwicklung erfolgt die Rechnungserstellung in jedem Fall schriftlich mit einem Zahlungsziel von einer Woche.
Zahlungsversäumnisse/Eigentumsvorbehalt
Bei Zahlungsversäumnis erfolgen entsprechende Zahlungserinnerungen. Sollten die Zahlungserinnerungen oder ein annehmbares Zahlungsangebot des Schuldners ohne Erfolg bleiben behält sich ASF vor für den offenstehenden Betrag ein Mahnverfahren einzuleiten. Die mit dem Mahnverfahren entstehenden Kosten trägt in jedem Fall der Schuldner.
Die Ware / Auftragsleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASF.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Hann. Münden.
Grundlagen
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das geltende Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Rechtes ist ausgeschlossen.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hann. Münden, Stand 17.03.2008
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